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Analoge Schnurlos-Telefone dürfen nicht mehr betrieben werdenAnaloge Telefone nach dem Standard CT1+ dürfen seit dem 1. Januar 2009 aufgrund eines Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen "CT1+" und "CT2". Ab Januar 2009 sind nur noch schnurlose Telefone nach dem → DECT-Standard erlaubt. Da die alten Schnurlos-Telefone die Übertragung der Handys stören, ahndet die Bundesnetzagentur jetzt auch Verstöße: "Je nach Fall kann das schon mal 1000 Euro kosten", erklärt Renate Hirchert von der Behörde, die die Kosten für die Ortung in Rechnung stellt. "Obendrauf kann dann noch ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit kommen." Allerdings muss dazu erst eine Privatperson die Bundesnetzagentur auf eine Störung aufmerksam machen. Um den Übertragungsstandard des Telefons zu prüfen, genügt ein Blick auf das Gerät, ins Handbuch oder eine Nachfrage beim Hersteller. Verboten sind CT1+-Geräte, die von 885 bis 887 und von 930 bis 932 MHz funken - sowie CT2-Modelle, die zwischen 864,1 und 868,1 MHz senden. Wenn auch Sie an der Strahlungsintensität bei Ihnen vor Ort interessiert sind, führen wir gerne für Sie eine Hochfrequenzmessung durch. Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon: 0202 - 49629654. Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@geobiologie-maltz.de. Die Kosten für eine Hochfrequenzmessung finden Sie in unserer → Preisliste.
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