 |
|
Sie sind hier: → AGB
 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
2. Angebote und Vertragsschluß |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an
Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen
Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche
Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder
Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den
Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen,
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher
Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen
Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende
geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem
bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit
beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
6. Eigentumsvorbehalt |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises
und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als
Vorbehaltsware unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit
anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der
Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor
dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der
Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag
zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz
bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der
Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und
mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor
bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns
übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware,
insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser
Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes,
zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser
Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns
abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung
anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur
Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners
verpflichtet.
|
 |
 |
 |
 |
 |
Hinweis gemäß § 33 BDSG
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
|
 |